VERKAUFSBEDINGUNGEN UND STEUERN

1. reservierung und zahlungsmodalitäten

Die Reservierung des gewählten Objekts erfolgt durch eine Zahlung von sechstausend (6000) und zehntausend (10000) Euro, die per Kreditkarte oder Überweisung auf unser Bankkonto erfolgt. Sie müssen Ihre Daten und die Details der Wohnung angeben, die Ihnen von unserem Agenten nach Bestätigung der Verfügbarkeit mitgeteilt werden. Der Kunde hat eine zwischen den beteiligten Parteien zu vereinbarende Frist, um die Reservierung vorzunehmen. Wenn die Buchung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgt, wird die Buchung STORNIERT. Im Falle einer Stornierung durch den Käufer verfällt die Reservierung durch den Kunden. Im Falle einer Stornierung durch den Verkäufer ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kunden den der Reservierung entsprechenden Betrag zu erstatten. Je nach Verkaufspreis und gewünschter Immobilie kann die Agentur zusätzliche Zahlungen verlangen, die vom Verkaufspreis abgezogen werden.

Ausgaben und Steuern

Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist mit den folgenden Kosten verbunden:

  1. Steuern: Die Übertragung einer Immobilie unterliegt der Grunderwerbssteuer oder der Mehrwertsteuer sowie der Steuer auf den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken (Plusvalia Municipal).
  2. Notargebühren: Dies sind die Gebühren, die der Notar für die Kauf- und Verkaufsurkunde erhebt. Sie werden nach den von der Regierung festgelegten Sätzen berechnet.
  3. Registrierungsgebühren: Dies sind die Gebühren, die das Grundbuchamt für die Registrierung des Kaufs und Verkaufs erhebt. Diese Kosten sowie die Gebühren des Notars werden nach den von der Regierung festgelegten Tarifen berechnet.
  4. Maklergebühren: Dies sind die Gebühren, die das Maklerbüro für die angebotene Arbeit erhebt. Wir zeigen Ihnen nicht nur die Immobilie, sondern kümmern uns auch darum, dass die Eigentumsverhältnisse überprüft werden, ob die Immobilie belastet ist oder nicht, dass alle Zahlungen auf dem neuesten Stand sind, dass die Kapitalertragssteuer abgewickelt wird, dass die Eigentumsverhältnisse bei Lieferverträgen geändert werden, usw..
  5. Verwaltungskosten: Dies sind die Kosten, die bei einem Eigentümerwechsel usw. anfallen können.

Lösung der möglichen Frage: Wer trägt diese Kosten?

  • VERKÄUFER: Kommunale Kapitalerträge. Der Energieausweis und die Bescheinigung über die Bewohnbarkeit bzw. die Belegung müssen ebenfalls beigefügt werden.
  • KÄUFER: Grunderwerbssteuer, Notar-, Register- und Verwaltungsgebühren.

Bei diesen Zahlungen handelt es sich um solche, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

3. unser Werk

Unser Unternehmen Antaal Life begleitet Sie zu jeder Zeit, von dem Tag an, an dem Sie das Büro betreten, um unsere Angebote kennenzulernen, bis zum Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags und, zusätzlich, der Änderung der Lieferungen, der Summe, der Registrierung, etc. Wir bieten auch einen AFTER-SALES-Service an, damit Sie wissen, dass Sie immer auf unsere Unterstützung zählen können.

4. Datenschutz

Gemäß der geltenden Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten und in Übereinstimmung mit dem Organgesetz zum Datenschutz (LOPD 15/1999) informieren wir Sie darüber, dass Ihre personenbezogenen Daten, die für die Entwicklung unserer Geschäftsbeziehung unerlässlich sind, in unseren bei der spanischen Datenschutzbehörde unter dem Namen ANTAAL LIFE S.L. registrierten Dateien enthalten sind . Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausüben, indem Sie einen Brief an unsere Steueradresse senden Avenida de las Adelfas nº 16, local 5, Campoamor. C.P- 03189 – ORIHUELA COSTA – ALICANTE.

Sello-PrivDatos

Avenida de las Adelfas 16, local 5, 03189 Dehesa de Campoamor (Alicante), Spanien E-Mail: info@antaal-life.com Telefon: +34 622 118 420 Telefon: +34 633 747 116

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