WIE SIE IHRE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG IN SPANIEN ERHALTEN

Bei Antaal Life, dem Immobilienbüro in Dehesa de Campoamor, wissen wir, dass der Papierkram manchmal hart, aber notwendig ist. Deshalb werden wir Sie in diesem Artikel durch das Verfahren führen, unabhängig davon, ob Sie EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger sind, und erklären, wie unsere Agentur Ihr Partner auf dieser spannenden Reise sein kann.

Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für europäische Staatsangehörige

Für Bürger der Europäischen Union (EU) ist das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien relativ einfach. Hier sind die wichtigsten Schritte:

1) Anmeldung bei der Ausländerbehörde: Als EU-Bürger müssen Sie sich innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Ankunft in Spanien bei der Ausländerbehörde anmelden. Damit erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Eintragung als EU-Bürger.

2. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Obwohl es nicht erforderlich ist, in Spanien eine Arbeit zu haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um sich und Ihre Familie zu versorgen.

3. krankenversicherung: Sie müssen über eine öffentliche oder private Krankenversicherung verfügen, die Sie in Spanien versichert.

4. Beantragung der Ausländer-Identifikationsnummer (NIE): Die NIE ist eine Steueridentifikationsnummer, die für die Durchführung von Rechtsverfahren in Spanien erforderlich ist.

Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für außereuropäische Staatsangehörige

Für Nicht-EU-Bürger ist das Verfahren ausführlicher. Hier sind die grundlegenden Schritte:

Aufenthaltsvisum: Sie müssen ein Aufenthaltsvisum beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen, bevor Sie nach Spanien einreisen.

2. Einreise nach Spanien: Sobald Sie Ihr Visum erhalten haben, können Sie nach Spanien einreisen und bei der Oficina de Extranjeros eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

3. Nachweis der finanziellen Mittel: Sie müssen nachweisen, dass Sie über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts in Spanien zu bestreiten.

4. Krankenversicherung: Wie EU-Bürger müssen Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben.

5. NIE (Número de Identificación de Extranjero): Sie müssen auch eine NIE beantragen.

Wie können unsere Agenten Ihnen helfen?

Wir von Antaal Life haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihren Traum von einem Umzug nach Spanien problemlos Wirklichkeit werden zu lassen. Unsere Immobilienmakler helfen Ihnen nicht nur bei der Suche nach der perfekten Wohnung, sondern begleiten Sie auch durch das Bewerbungsverfahren. Wir arbeiten eng mit Fachleuten vor Ort zusammen, die Sie bei rechtlichen und administrativen Verfahren fachkundig beraten und dafür sorgen, dass alles reibungslos abläuft.

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie an der Costa Blanca in Erwägung ziehen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir von Antaal Life sind nicht nur Ihr Immobilienmakler, sondern auch Ihr Partner für das aufregende Abenteuer, in Spanien zu leben. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, den Sprung zu wagen und das Leben an der schönen Costa Blanca zu genießen.

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